Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten in der Ausbildung

Meinungsverschiedenheiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb werden meistens im persönlichen Gespräch geklärt – dies kann auch mit Unterstützung des zuständigen IHK-Ausbildungsberaters oder mit Hilfe einer Mediation erfolgen. Sind die Vertragsparteien auch dann nicht mehr in der Lage, das Problem zu lösen, kann bei einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis der Schlichtungsausschuss der IHK Bonn/Rhein-Sieg eingeschaltet werden. Erst wenn die Schlichtung erfolglos war, ist der Weg zum Arbeitsgericht möglich.

Antragsberechtigt sind Auszubildende, sowie die Ausbildungsstätte. Dafür nutzen Sie bitte den Schlichtungsantrag.

Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung, Umschulung oder Fortbildung ist das Arbeitsgericht direkt verantwortlich. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine bestehende oder bereits beendete Maßnahme handelt.

Der Ausschuss ist ehrenamtlich und paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Außerdem nimmt ein neutraler Vertreter der IHK an der Verhandlung teil, sowie ein Protokollführer.


FAQs:

Ist die Schlichtung kostenfrei?

  • Das Verfahren ist für die Auszubildenden, sowie die Ausbildungsbestriebe kostenfrei.

Wann kann eine Schlichtung erfolgen?

  • Streitigkeit über das Fortbestehen eines Ausbildungsverhältnisses
  • Prüfen der Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung
  • Aufhebungsvertrag (sobald von einer Partei das Fortbestehen des Berufsausbildungsverhältnisses behauptet wird)
  • Streitigkeiten um eine Verlängerung der Ausbildungszeit

Kann ich eine Schlichtung beantragen, wenn in der Probezeit gekündigt wurden ist?

  • Da die Berufsausbildung in der Probezeit jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden darf, ist eine Schlichtung hierzu nicht möglich.

Wann ist direkt das Arbeitsgericht zuständig?

  • Das Arbeitsgericht ist direkt anzurufen, wenn es um Streitigkeiten aus einem beendeten Berufsausbildungsverhältnis geht, in welcher ein Fortbestehen der Ausbildung beider Vertragsparteien nicht mehr gewünscht ist (z. B. Urlaubstage, Vergütung)
  • Streitigkeiten nach einer rechtswirksamen Kündigung
  • Streitigkeiten nach einer erfolgreichen oder endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung

Kann ich Begleitpersonen zu einer Schlichtung mitnehmen?

  • In der Regel dürfen Sie eine Begleitperson (z. B. Rechtsanwalt, Vormund) zur Schlichtung mitbringen. Gerne können Sie uns anrufen, damit wir dies vorab abklären können.

Kann ich mich von meinem Rechtsanwalt vertreten lassen?

  • Wenn uns spätestens zu Beginn der Schlichtung die von Ihnen ausgestellte Vollmacht für den Rechtsanwalt ausgehändigt wird, können Sie sich von diesem vertreten lassen. Wir empfehlen jedoch immer, dass die Auszubildenden und Ausbildungsstätten persönlich erscheinen, da hier die Schlichtungsquote erfolgreicher ist.