Neues Merkblatt zu den Rundfunkgebühren
IHK Bonn/Rhein-Sieg hat aktuelle Regelungen zusammen gefasst
Die Länder haben mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Das neue Berechnungsmodell wird deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Rundfunkfinanzierung haben.
Neues Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Datenerfassung durch die Rundfunkanstalten der Länder – faktisch die GEZ – ist in vollem Gange, und 2013 soll die neue Gebührenordnung in Kraft treten. Die Neuerungen basieren im Wesentlichen auf der Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer geräteunabhängigen Finanzierung.
Forderungen der IHK-Organisation nicht entsprochen
In der Diskussion um die detaillierte Ausgestaltung des neuen Modells hat sich die IHK-Organisation insbesondere dafür eingesetzt, dass unterschiedliche Betriebsmodelle nicht unterschiedlich behandelt werden. Der Beitrag sollte rein nach der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten – berechnet werden. Der 15. RÄndStV behandelt Betriebe jedoch unterschiedlich – je nach der Unternehmensstruktur. Dadurch werden beispielsweise viele größere Filialbetriebe deutlich schlechter gestellt als große Unternehmen mit nur einem Standort.
Zudem erfolgt bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) keine Orientierung am Vollzeitäquivalent. Dadurch werden auch Branchen mit besonders hoher Teilzeitbeschäftigtenquote ungleich stärker belastet. Zusätzlich zur Mitarbeiterzahl werden Kraftfahrzeuge weiterhin in die Berechnung des Rundfunkbeitrags einbezogen. Somit kommt es auch zu einer vergleichsweise stärkeren Belastung Kfz-intensiver Branchen. Auch Hotelzimmer (sowie Gästezimmer und Ferienwohnungen) wirken sich zusätzlich auf den Rundfunkbeitrag aus.
Zeitnahe Überprüfung vorgesehen
Die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels – so haben es die Länder vorgesehen – sollen zeitnah überprüft werden. Dabei soll auch die umstrittene Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge unter die Lupe genommen werden.
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