Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Stand: 26.05.2013
URL: http://www.ihk-bonn.de/index.php?id=1532&no_cache=1&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2640&cHash=c328f50c26578f5dcde29affc236869f

Recht und Steuern
10.07.2012

Neues Merkblatt zu den Rundfunkgebühren

IHK Bonn/Rhein-Sieg hat aktuelle Regelungen zusammen gefasst

Die Länder haben mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Das neue Berechnungsmodell wird deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Rundfunkfinanzierung haben.

Neues Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Datenerfassung durch die Rundfunkanstalten der Länder – faktisch die GEZ – ist in vollem Gange, und 2013 soll die neue Gebührenordnung in Kraft treten. Die Neuerungen basieren im Wesentlichen auf der Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer geräteunabhängigen Finanzierung.

Forderungen der IHK-Organisation nicht entsprochen

In der Diskussion um die detaillierte Ausgestaltung des neuen Modells hat sich die IHK-Organisation insbesondere dafür eingesetzt, dass unterschiedliche Betriebsmodelle nicht unterschiedlich behandelt werden. Der Beitrag sollte rein nach der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten – berechnet werden. Der 15. RÄndStV behandelt Betriebe jedoch unterschiedlich – je nach der Unternehmensstruktur. Dadurch werden beispielsweise viele größere Filialbetriebe deutlich schlechter gestellt als große Unternehmen mit nur einem Standort.

Zudem erfolgt bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) keine Orientierung am Vollzeitäquivalent. Dadurch werden auch Branchen mit besonders hoher Teilzeitbeschäftigtenquote ungleich stärker belastet. Zusätzlich zur Mitarbeiterzahl werden Kraftfahrzeuge weiterhin in die Berechnung des Rundfunkbeitrags einbezogen. Somit kommt es auch zu einer vergleichsweise stärkeren Belastung Kfz-intensiver Branchen. Auch Hotelzimmer (sowie Gästezimmer und Ferienwohnungen) wirken sich zusätzlich auf den Rundfunkbeitrag aus.

Zeitnahe Überprüfung vorgesehen

Die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels – so haben es die Länder vorgesehen – sollen zeitnah überprüft werden. Dabei soll auch die umstrittene Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge unter die Lupe genommen werden.

Nähere Informationen gibt es hier:

http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Recht_Allgemein/GEZ%2018.06.2012.pdf

 

 


 

Downloads

Zu dieser Meldung sind keine Downloads vorhanden.

Ansprechpartner

Photo of Nadine Catherina  Breuer

Tel.: 0228 2284-183
Fax.: 0228 2284-222
Photo of Michael  Pieck

Tel.: 0228 2284-130
Fax.: 0228 2284-124

© 2008 - 2013 IHK Bonn/Rhein-Sieg