Elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS

Die Abgabe einer Ausfuhranmeldung ist seit dem 01. Juli 2009 nur noch elektronisch möglich. Das schriftliche Normalverfahren auf dem Einheitspapier wurde durch die elektronische Anmeldung mithilfe des elektronischen Zollsystems ATLAS ersetzt.

Technischer Ablauf

  • Der Exporteur sendet die Ausfuhranmeldung als EDIFACT-Nachricht an die deutsche Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt).
  • Nach der erfolgten Überlassung zur Ausfuhr erhält der Anmelder ein elektronisches Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit einer Movement Reference Number (MRN) als PDF-Dokument.
  • Das ABD muss ausgedruckt und vor Ausgang der Ware aus dem EU-Zollgebiet der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) vorgelegt werden.
  • Bei der Ausgangszollstelle wird der Datensatz vom Zentralserver abgerufen, um die dort gestellte Ware überprüfen zu können.
  • Der Ausfuhrvorgang wird beendet, indem die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle den körperlichen Ausgang der Waren aus der EU mittels einer EDIFACT-Nachricht bestätigt. Diese Bestätigung erhält der Anmelder dann von der Ausfuhrzollstelle elektronisch übermittelt.

Basisinformationen finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung bei Grundlegende Informationen sowie in den Fragen und Antworten.

 

Die Abgabe der Ausfuhranmeldung: die verschiedenen Möglichkeiten

Ausfuhrverfahren