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Bescheinigungen
Alle im Außenwirtschaftsverkehr notwendigen Bescheinigungen (z.B. Handelsrechnungen, Visaanträge, Carnet A.T.A., Ursprungszeugnisse, Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen, Gesundheitszertifikate, Mitgliederbescheinigungen für Beteiligungen an ausländischen Ausschreibungen u. ä.) werden von der Kammer auf Antrag vorgenommen, sofern sie von offiziellen Stellen im Empfangsland gefordert sind
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Downloaddokumenten.