Externe Prüfung

Informationen und Antrag

An einer IHK-Abschlussprüfung kann im Ausnahmefall auch derjenige teilnehmen, der keine Ausbildung durchlaufen hat. Diese sogenannte „externe Prüfung“ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Abs. 2:  

„Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“

Dies bedeutet z.B. für  einen 3-jährigen Ausbildungsberuf, wie den „Kaufmann/frau im Einzelhandel“, 4,5 Jahre Berufspraxis. Eine Entscheidung über die externe Prüfungszulassung erfolgt für den individuellen Einzelfall.

Die externe Prüfungsteilnahme wird bei derjenigen IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten spätestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg eingereicht werden

Bei der Prüfung gelten dieselben Anforderungen, die auch an Auszubildende gestellt werden. Welche Inhalte einen Ausbildungsberuf ausmachen, legt die jeweilige Ausbildungsordnung für den Beruf fest.

Es gibt Abschlussprüfungen, die auf aktuelle berufliche Erfahrungen Bezug nehmen. Prüflinge müssen aus realen beruflichen Projekten Dokumentationen oder Reporte erstellen oder werden in einem Unternehmen an einer Maschine geprüft. Bei diesen Berufen kann die Teilnahme an der externen Prüfung schwierig oder sogar unmöglich sein, obwohl die Zulassung rechtlich möglich ist. Beispiele sind die IT-Berufe, der "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen", "Industriekaufmann" oder "Maschinen- und Anlagenführer". Wer in diesen Berufen extern geprüft werden möchte, muss das zuvor mit der IHK abstimmen.
 

Prüfungsvorbereitung

Für die schriftlichen Prüfungsbereiche benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule - im Rahmen der regulären Ausbildung - vermittelt werden. Hier finden Sie einige Hinweise, die Ihnen helfen können, diesen Part erfolgreich zu absolvieren:
1. Für einige ausgewählte Ausbildungsberufe bieten Bildungsträger prüfungsvorbereitende Kurse an. Informationen darüber finden Sie unter www.wis-ihk.de oder www.lernet.de
2. Bei Abschlussprüfungen, deren Aufgaben bundesweit erstellt werden, bieten einige Verlage alte Prüfungsaufgaben zum Erwerb an. Für die industriell-technischen Berufe finden Sie diese Aufgabensätze unter www.christiani.de sowie für die kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufe unter www.u-form.de. Weitere Hinweise sind bei den Aufgabenerstellungseinrichtungen AkA Nürnberg und PAL Stuttgart zu finden.
3. Es gibt zu vielen Themenbereichen Literatur von verschiedenen Verlagen, die z.B. auf das Prüfungsfach Wirtschaft- und Sozialkunde vorbereiten. Informationen darüber finden Sie über die verschiedenen Suchmaschinen im Internet.

Die Antragsstellung und die Teilnahme an der externen IHK-Prüfung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss (s. Gebührentarif).
 

Antragsunterlagen

Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten spätestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg eingereicht werden.