Sachverständige

Die meisten Streitfälle werden durch Gutachter entschieden, die Schäden oder Mängel objektiv feststellen und deren Ursachen und Beseitigungskosten ermitteln. Die Kammer prüft, bestellt und vereidigt im gesetzlichen Auftrag Sachverständige, die auf ihren jeweiligen Spezialgebieten (wie z. B. "Schäden an Gebäuden") eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Diese bei Behörden und Gerichten besonders anerkannten Sachverständigen können bei entsprechenden Vereinbarungen zwischen den streitenden Parteien auch als Schiedsgutachter verbindlich über Schadensursachen und deren Folgen entscheiden.

 

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