Sachverständige

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bestellt und vereidigt Sachverständige. Zugang zu Sachverständigendatenbanken und Hinweise zum Verfahren der öffentlichen Bestellung finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Sachverständige finden

Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Für über 280 verschiedene Sachgebiete stehen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Verfügung. Die Sachverständigen sind verpflichtet, unparteiische Gutachten zu erstellen. Sie stehen darüber hinaus zur Streitvermeidung und Streitschlichtung als Schiedsgutachter zur Verfügung.

Sachverständigendatenbank

Unter www.svv.ihk.de können Sie bundesweit nach mehr als 8000 Sachverständigen recherchieren. Hier finden Sie die Sachverständigen aller deutschen IHKn und anderer Bestellungskörperschaften, wie Landwirtschaftskammern und Architektenkammern.

Tipp: Unter „Erweiterte Suche“ können Sie die Suche genauer eingrenzen und nach Sachgebieten, Stichworten, Namen oder auch regional nach Orten oder bestellenden Behörden suchen.

Für die am häufigsten nachgefragten Sachgebiete sind unter „Download Sachverständigenlisten“ die in unserem IHK-Bezirk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aufgeführt.

In Nordrhein-Westfalen sind neben den Industrie- und Handelskammern noch weitere Organisationen für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen zuständig. Auch sie sind gerne bei der Recherche nach geeigneten Sachverständigen behilflich.

Die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW nehmen für die von ihnen betreuten Wirtschaftsbereiche die gleichen Aufgaben wie die IHK wahr.

Die Handwerkskammern  bestellen Sachverständige, die über von Handwerkern erbrachte Leistungen und die Angemessenheit von Preisen Gutachten erstellen.

Die Landwirtschaftskammer NRW  bestellt Sachverständige auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten-, Landschafts- und Weinbaus.

Die Bezirksregierung  ist zuständig für die öffentliche Bestellung und Vereidigung auf dem Gebiet des Vermessungswesens.

 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Die IHK bestellt und vereidigt Sachverständige nach § 36 GewO in Bereichen, für die ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht.

Aufgaben von Sachverständigen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie ermitteln Schadensursachen, stellen Umfang und Höhe von Schäden fest und bewerten beispielsweise Maschinen, Grundstücke, Kraftfahrzeuge und Hausrat. Öffentlich bestellte Sachverständige sind zu unparteiischer und unabhängiger Gutachtenerstattung verpflichtet. Die Gutachten dienen nicht nur zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, sondern können auch dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Gütesiegel für Sachverständige

Durch die öffentliche Bestellung wird dem Sachverständigen eine besondere Qualifikation zuerkannt und Gerichten, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit werden geeignete Personen zur Verfügung gestellt.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.

Voraussetzungen und Verfahren

Vor einer öffentlichen Bestellung wird insbesondere überprüft, ob der Sachverständige über die besondere Sachkunde verfügt und die persönliche Eignung besitzt.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn sich Ihre Hauptniederlassung im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg befindet. Auch andere Körperschaften (z.B. Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) nehmen in ihrem örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich öffentliche Bestellungen vor.

Einzelheiten über die persönlichen Voraussetzungen, die Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen und das Bestellungsverfahren entnehmen Sie im Downloadbereich rechts der Sachverständigenordnung sowie dem Merkblatt „Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen“.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern wird in Nordrhein-Westfalen von den Industrie- und Handelskammern vorgenommen. Die öffentlich bestellten Versteigerer stehen für die Durchführung öffentlicher Versteigerungen nach bestimmten Vorschriften des Bürgerlichen und des Handelsgesetzbuches für Pfand- und Notverkäufe zur Verfügung. Sie werden benötigt, weil der jeweilige Eigentümer des Versteigerungsgutes keinen Einfluss auf Preis und Mindestgebot nehmen kann. Er muss sich auf die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Versteigerers verlassen können. Die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung können Sie der Versteigererrichtlinie der IHK Bonn/Rhein-Sieg sowie dem Merkblatt Versteigerer entnehmen.