Begabtenförderung Berufliche Bildung

Das Programm „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren möchten.

Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden kann, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 bestanden hat, oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten 3 gekommen ist, oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (es gibt Anrechnungszeiten).

Bitte beachten Sie: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen das nicht automatisch eine Aufnahme in die Begabtenförderung. Meistens liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren.

Was wird gefördert?

Als zuständige Stelle fördert die IHK Bonn/Rhein-Sieg anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:

  • fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
  • berufsbegleitende Studiengänge
  • persönlichkeitsbildende Seminare.

Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die IHK. Grundsätzlich können Maßnahmen, die vor Aufnahme begonnen haben, nicht gefördert werden.

Wir empfehlen vor Antragstellung einen Beratungstermin mit den Fortbildungsberatern der IHK zu vereinbaren.

Wie lange und wie hoch wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 8.700,- Euro in maximal drei Jahren – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Bildungsmaßnahme. Sie muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK beantragt werden. 

Aufnahmetermin 

Der Aufnahmetermin für die Begabtenförderung ist der 01. April eines jeden Jahres. Bitte beachten Sie, dass der IHK Bonn/Rhein-Sieg Ihr Aufnahmeantrag bis 20. Februar 2024 vorliegen muss, da sonst eine Aufnahme im aktuellen Jahr ausgeschlossen ist.

Weitere Informationen: http://www.begabtenfoerderung.de

Richtlinien

Die Richtlinien über die Begabtenförderung Berufliche Bildung finden Sie rechts im Downloadbereich.