Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht zählt zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen unseres Wirtschaftslebens. Zahlreiche Unternehmen sind als Einzelkaufleute oder Gesellschaften im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen. Damit gelten für alle ihre Geschäfte die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB).

Mit der Anwendbarkeit des HGB sind gleichzeitig eine Reihe von Pflichten und verschärften Haftungsregeln verbunden, über die wir Sie umfassend informieren.

Im HGB sind ebenfalls die Rechte und Pflichten der Handelsvertreter geregelt. Konkurrenzschutz, Wettbewerbsverbot oder Ausgleichsansprüche werfen immer wieder Fragen auf. Die IHK kann sowohl Handelsvertretern als auch ihren Auftraggebern Auskunft über die zu beachtenden Regeln geben.

Gesellschaften aller Rechtsformen, ob GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft oder GmbH & Co. KG, müssen zahlreiche Vorschriften beachten. Von der Gründung über die Rechte der Gesellschafter bis zur Abwicklung ist vieles durch Gesetze und Gerichtsurteile vorgegeben. Durch sinnvolle Gestaltung von Gesellschaftsverträgen können viele Probleme im Vorfeld vermieden werden.