Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Alle Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und/oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Mindestqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Eine gewerbliche Nutzung des Führerscheins ohne die entsprechende Qualifikation ist nicht mehr zulässig. Die bestandene Grundqualifikation bzw. die absolvierte Weiterbildung wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt mit dem Code 95 in den Führerschein eingetragen.

Prüfungstermine in der IHK Bonn/Rhein-Sieg für beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung, Umsteiger und Quereinsteiger (Anmeldeschluss 14 Tage vor Prüftermin):

Montag, 04.12.2023

Montag, 29.01.2024

Montag, 26.02.2024

Montag, 18.03.2024

Montag, 15.04.2024

Montag, 13.05.2024

Montag, 01.07.2024

Dienstag, 23.07.2024

Dienstag, 13.08.2024

Montag, 14.10.2024

Dienstag, 12.11.2024

Montag, 02.12.2024

 

Anmeldung zur Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation"

Bestandsschutz im Güterkraftverkehr

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gilt: Wurde der Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben, ist keine IHK-Prüfung notwendig. Dennoch müssen diese Fahrer den Besuch einer Weiterbildung nachweisen. Dieser Nachweis musste erstmals bis spätestens zum 10.09.2014 und dann alle 5 Jahre erbracht werden. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden am Stück oder 5 Module je 7 Stunden in einem Zeitraum von 5 Jahren.

Fahrer im Güterkraftverkehr, deren Führerschein zwischen dem 10.09.2014 und dem 10.09.2016 ausläuft, müssen den Nachweis der Weiterbildung erstmals bis zum 10.09.2016 erbringen.

Bestandsschutz im Personenkraftverkehr

Für den gewerblichen Personenkraftverkehr mit mehr als 8 Fahrgastplätzen gilt: Wurde der Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben, ist keine IHK-Prüfung notwendig. Dennoch müssen diese Fahrer den Besuch einer Weiterbildung nachweisen. Der Nachweis muss erstmals bis spätestens zum 10.09.2013 und danach alle 5 Jahre erbracht werden. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden am Stück oder 5 Module je 7 Stunden in einem Zeitraum von 5 Jahren.

Fahrer im Personenkraftverkehr, deren Führerschein zwischen dem 10.09.2014 und dem 10.09.2016 ausläuft, müssen den Nachweis der Weiterbildung erstmals bis zum  10.09.2016 erbringen.

Grundqualifikation für "neue" Fahrer

Für alle Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenkraftverkehr, die den Führerschein nach Stichtagen (10.09.2009 für Güterkraftverkehr und 10.09.2008 für Personenkraftverkehr) erworben haben besteht die Pflicht einer Grundqualifikation. 

Die Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:

  1. abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ein anderer staatlicher anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden.
  2. bestandene IHK-Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation

IHK-Prüfungen

Es gibt zwei Arten von IHK-Prüfungen, um die Grundqualifikation zu erlangen:

  1. beschleunigte Grundqualifikation: Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (140 Stunden a 60 Minuten) und bestandene theorethische Prüfung (90 Minuten, Multiple Choice)
  2. "große" Grundqualifikation: Nur mit Führerschein möglich und bestandene Prüfung (3,5 Stunden Praxis + 4 Stunden Theorie = 7,5 Stunden Prüfung)

Sowohl die beschleunigte Grundqualifikation als auch die "große" Grundqualifikation können als Umsteiger- oder Quereinsteiger-Prüfungen abgelegt werden.

Die Variante Umsteiger ist für Prüflinge, die z.B. bereits die Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr erworben haben und nun zusätzlich die Grundqualifikation Personenkraftverkehr erwerben wollen.

Die Variante Quereinsteiger ist für Prüflinge, die bereits eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Bitte sprechen Sie uns hierzu persönlich an.

Eine Liste von Lehrgangs- und Weiterbildungsanbietern in der Region Bonn finden Sie rechts unter Downloads. Wenn Sie als Anbieter in die Liste aufgenommen oder von der IHK anerkannt werden möchten, sprechen Sie uns bitte persönlich an.