Förderung für die Weiterbildung während der Kurzarbeit

Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kurzarbeit weiterbilden, können dafür Fördermittel beantragen.

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, wenn Mitarbeiter während des Bezugs von Kurzarbeitergeld an einer mehr als 120 Stunden umfassenden Qualifizierung bei einem zugelassenen Bildungsträger (Variante 1) oder an einer Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bei einer dafür geeigneten Bildungseinrichtung (Variante 2 – z. B. Meisterlehrgang) teilnehmen. 

Bis zum 30. Juni 2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent erstattet, danach zu 50 Prozent. Zusätzlich werden bei Variante 1 die Lehrgangskosten pauschal je nach Größe des Unternehmens anteilig erstattet – bei bis zu zehn Mitarbeitenden zu 100 Prozent, bei bis zu 250 Mitarbeitenden zu 50 Prozent.