WICHTIG: Maskenpflicht bei Prüfungen

Aufgrund der aktuellen Infektionslage besteht bei Prüfungen durchgängig die Maskenpflicht, d.h. es muss eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder eine FFP2-Maske) während des gesamten Aufenthaltes auf dem Prüfungsgelände (also auch während der gesamten Prüfungszeit und Pausen) getragen werden.

Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW sieht vor, dass wir die Prüfungen weiterhin unter entsprechenden Hygienemaßnahmen durchführen können. Die Zwischenprüfungen 2021 finden wie geplant zum regulären Zeitpunkt statt.

Hierzu beobachten die IHKs die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen der zuständigen Behörden, sowohl regional als auch auf Bundesebene. Die IHK-Organisation steht in kontinuierlicher Abstimmung mit allen relevanten Stellen und Partnern vor Ort, Betrieben und Beruflichen Schulen mit dem Ziel, die Abschlussprüfungen unter Berücksichtigung aller pandemie-bedingten Vorgaben durchzuführen.

Im Falle einer Änderung von Prüfungsterminen z. B. aufgrund einer behördlichen Anordnung, wird die IHK Bonn/Rhein-Sieg die Prüfungsteilnehmer/-innen unverzüglich schriftlich (per E-Mail) und über das Onlineportal informieren sowie diese Informationen auf der Internetseite der IHK einstellen. Wir bitten alle Teilnehmer/-innen sich daher regelmäßig (insbesondere kurz vor den Prüfungen) über diese Kanäle zu informieren.

An die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer geht die dringende Aufforderung, sich mit Blick auf die anstehenden Prüfungen an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.