Team gewerblich-technische Berufe
Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers 2018
Zukünftig werden die Themen "Industrie 4. 0." und Digitalisierung in den Ausbildungsinhalten der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers tiefergehend berücksichtigt.
Übersicht der Änderungen:
1. Anpassung der Verordnung
In den Ausbildungsrahmenplan wurde um die neue integrative Berufsbildposition "Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit" aufgenommen.
Die Position "Betriebliche und technische Kommunikation" sowie "Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse" wurden hinsichtlich "Industrie 4. 0" aktualisiert.
2. Optionale, kodifizierte Zusatzqualifikationen
Neben der gestreckten Abschlussprüfung können für zentrale Tätigkeitsfelder der "Industrie 4.0" Zusatzqualifikationen abgelegt werden.
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation wird als fallbezogenes Fachgespräch auf Basis einer im Ausbildungsbetrieb durchgeführten Praxisaufgabe geführt. Das Fachgespräch findet auf Antrag im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 als gesonderte und freiwillige Prüfung statt. Eine Anmeldung hierzu erfolgt im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung.
Übersicht der Zusatzqualifikationen:
Industrielle Metallberufe
Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in, Zerspanungsmechaniker/-in
- Systemintegration
- Prozessintegration
- Additive Fertigungsverfahren
- IT-gestützte Anlagenänderung
Industrielle Elektroberufe
Elektroniker/-in, für Automatisierungstechnik, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme, Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
- Digitale Vernetzung
- Programmierung
- IT-Sicherheit
Mechatroniker/-in
- Digitale Vernetzung
- Programmierung
- IT-Sicherheit
- Additive Fertigungsverfahren
Die Änderungen treten zum 1. August 2018 in Kraft.
Sie gelten damit für alle Ausbildungsverträge, die zu diesem Datum beginnen.