Gepr. Berufspädagogin/Gepr. Berufspädagoge

Englisch: Master Professional of Vocational Training (CCI)1 
Französisch: Pédagogue professionnel(le) diplômé(e) (CCI)2

Gepr. Berufspädagogen entwickeln neue Bildungskonzepte und Methoden. Sie planen und organisieren betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse, ermitteln benötigte Qualifikationen, integrieren diese in den Lernprozess, regen zum Lernen an und stehen den Lernenden während des Bildungsprozesses zur Seite. Mit pädagogischen Methoden stellen sie Kompetenzen fest und beurteilen und prüfen die Aus- und Weiterbildungsteilnehmer. Sie integrieren Aspekte aus den Bereichen Marketing, Controlling und Qualitätsmanagement in das Aus- und Weiterbildungssystem und arbeiten dabei eng mit Ausbildern bzw. Ausbilderinnen und der Personal- und Geschäftsleitung zusammen.

Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.


Schriftliche Prüfungstermine (bundeseinheitlich):

15./17./19.04.2024

Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vor dem Termin.

Anmeldefristen:

15.02. e.J. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet die Prüfung einmal jährlich zum Frühjahrstermin an.
 

Bitte beachten Sie folgendes:

Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief)  bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht  (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem  Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
 

Zulassungsvoraussetzungen:

(1)     Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis

oder

2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis

oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis

und

eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.

(2)     Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/r
         Gepr. Berufspädagogen/Berufspädagogin haben.

(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
 

Prüfungsfächer:

1. Kernprozesse der beruflichen Bildung

  • Lernprozesse und Lernbegleitung
  • Planungsprozesse
  • Managementprozesse

2. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung

  • Berufsausbildung
  • Weiterbildung
  • Personalentwicklung und –beratung

3. Spezielle berufspädagogische Funktionen

  • Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch

Bestehensregelung:

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr:

Teil 1 357,00 €
Teil 2 357,00 €
Wiederholung mündliche Prüfung Teil 2 101,00 €
Teilwiederholung schriftl. Prüfung Teil 1 oder 2 235,00 €
Stornierungsgebühr – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung je Prüfungsteil 1 und 2 196,00 €
Teil 3 228,00 €
Stornierungsgebühr Teil 3 – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 26,00 €

Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührentarif.

Wiederholungsprüfung:

Zweimal möglich
Anrechnung bestandener Prüfungsleistungen innerhalb von zwei Jahren

Vorbereitung:

Vorbereitungslehrgänge bietet unsere Weiterbildungsgesellschaft unter
http://www.ihk-die-weiterbildung.de an.
Weitere Anbieter, die der IHK bekannt sind. finden Sie unter
https://wis.ihk.de/ml

Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) www.dihk.de

Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.

Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Rechtsgrundlage:

Verordnung vom 21.08.2009

Letzte Bearbeitung:

03.05.2023

 

1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German
Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.

2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.

"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."