Bundesregierung plant Klimaschutz-Sofortprogramm 2022

Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG), mit der eine Erhöhung der Klimaschutzziele und die entsprechende Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen für die Sektoren gesetzlich verankert werden soll, plant die Bundesregierung ein Klimaschutz-Programm 2022. Damit wird der gemeinsam mit der KSG-Novelle vom Bundeskabinett am 12. Mai 2021 beschlossene „Klimapakt Deutschland“ weiter konkretisiert.

Nach aktuellen Planungen werden mit dem Programm einige regulatorische Anpassungen angekündigt, deren Umsetzung aber größtenteils erst in der kommenden Legislaturperiode erfolgen soll. Ein Schwerpunkt liegt auf der Aufstockung und Neujustierung bestehender Förderinstrumente. Hierfür sollen zusätzlich bis zu 8 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen die mehr als 80 Mrd. Euro ergänzen, die im Rahmen des Klimaschutz- und Konjunkturprogramms von 2020 für Klimaschutzinvestitionen vorgesehen sind.

Nach einem aktuellen Entwurf soll das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 folgende Schwerpunkte haben:

  • Ausbau Erneuerbarer Energien: Der Ausbaupfad Erneuerbarer soll angehoben werden (Windenergie an Land 95 GW und PV 150 GW installierte Leistung bis 2030) und die Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere durch Standardisierung beschleunigt werden (für Details vgl. Rundschreiben vom 4. Juni 2021).
     
  • CO2-Bepreisung: Wie bereits mit dem Klimapakt beschlossen, plant die Bundesregierung eine hälftige Verteilung der CO2-Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel auf Mieter und Vermieter (Vorbehalt CDU/CSU-Fraktion). Eine kurzfristige Anhebung des CO2-Preispfades ist nicht konkret vorgesehen, es wird nur festgestellt, dass eine Anhebung nur mit einer zusätzlichen sozialen Abfederung erfolgen kann. Im Rahmen des Europäischen Green Deal möchte sich die Bundesregierung für eine Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) mit einem Mindestpreis und einen effektiven Schutz vor Carbon Leakage zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft einsetzen. Die Planungen der EU-Kommission zur Einführung einer europaweiten CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr werden unterstützt.
     
  • Sektor Energiewirtschaft: Die Transformation des Energiesektors soll stärker gefördert werden, dazu ist ergänzend zu den bestehenden Programmen eine Aufstockung des Bundesförderprogramms für effiziente Wärmenetze (BEW) und die Förderung des Ausbaus von Offshore-Elektrolyseuren zur Produktion grünen Wasserstoffs vorgesehen.
  • Sektor Gebäude: Die für 2023 vorgesehene Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll auf Anfang 2022 vorgezogen werden. Ab 2023 soll der bisherige Förderstandard EH-55 und ab 2025 der Standard KfW bzw. EH 40 zur Pflicht für alle neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäude werden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll dabei "modernisiert" werden. Zusätzlich sollen auch weitere Mindesteffizienzanforderungen für Bestandsgebäude eingeführt werden. Soll soll eine PV- bzw. Solarthermie-Installationspflicht für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen eingeführt werden. Ein befristetes Extra-Förderprogramm für Wärmepumpen soll die Wärmeerzeuger noch attraktiver machen. Überwiegend fossile Heizungen sollen nicht mehr gefördert werden. Zur auskömmlichen Finanzierung der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude ist eine Erhöhung der Haushaltsmittel in 2022 und 2023 vorgesehen.
     
  • Sektor Verkehr: Einige der bestehenden Programme werden ausgeweitet. So wird im Bereich des Radverkehrs das Sonderprogramm "Stadt und Land" um zwei Maßnahmenschwerpunkte erweitert.  Für das Pkw-Segment werden die verfügbaren Haushaltsmittel für Umweltbonus und Innovationsprämie aufgestockt. Zudem soll die Kraftfahrzeugsteuer stärker am Emissionsausstoß ausgerichtet werden. Auf EU-Ebene möchte sich die Bundesregierung für eine ambitionierte Erhöhung der Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und den EU-weiten Hochlauf des Ladeinfrastrukturausbaus einsetzen.
     
  • Sektor Industrie: Grundstoffindustrie: Das in der Nationalen Wasserstoffstrategie angelegte Pilotprogramm für Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference - CCfD) soll auf Branchen der energieintensiven Grundstoffindustrien ausgeweitet und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. Für die Stahlindustrie soll eine Investitionskostenförderung für klimaneutrale Stahlerzeugung eingeführt werden (vgl. Rundschreiben vom 20. Mai 2021). Für den Bereich der Grundstoffe plant die Bundesregierung bis Ende 2021 ein Konzept zur Gestaltung einer Marktnachfrage nach klimaneutralen und CO2-arm produzierten und recycelten Grundstoffen.
     
  • Grüne Leitmärkte: Für die Entwicklung von grünen Leitmärkten wird dabei auch an die Einführung von Quoten für die Produktion von klimafreundlichen Materialien (vor allem für Stahl, Zement, Aluminium, Kunststoff, Glas und Papier) gedacht. Flankierend wird die Einführung einer "Klimaumlage" für CO2-intensive Güter,  die Anpassung technischer Regularien und der Bauordnung, die Entwicklung und Einführung klimaorientierter Produktkennzeichnungen und -standards sowie Maßnahmen in der öffentlichen Beschaffung in Aussicht gestellt.
  • Klimaschutzmanagement: Daneben sollen Initiativen gefördert werden, die die Standardisierung und zielgruppengeeignete Einführung von Klimaschutzmanagementsystemen voranbringen.
  • Abwärmenutzung: Die Förderung für die außerbetriebliche Nutzung von Abwärme soll aufgestockt werden. 
  • Genehmigungspflichtige Anlagen: Das im Bundesimmissionsgesetz vorgesehene "Energieeffizienzgebot" (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG) soll im Rahmen einer Verordnung konkretisiert und damit durch die Genehmigungsbehörden anwendbar werden, auch für Anlagen im EU-Emissionshandel.
     
  • Sektor Landwirtschaft: Das Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft soll aufgestockt werden, ebenso die verfügbaren Mittel für die Förderung des Baus gasdichter Güllelagerstätten der Lagerabdeckung des Stallumbaus.
     
  • Sektor Abfallwirtschaft: Keine Abfallspezifischen zusätzlichen Maßnahmen angekündigt, es soll aber ein Masterplan "Zirkuläre Wirtschaft" erstellt werden (s. u.)
     
  • Landnutzung und Nutzungsänderung (LULUCF):  Die Programme und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Moorbodenschutz, Humusaufbau, Bodenschutz-Regelungen und naturnaher und klimastabiler Waldbewirtschaftung sollen weiter gestärkt werden.
     
  • Übergreifende Maßnahmen: Dazu gehören eine Überprüfung der klimapolitischen Förderpraxis, um den Abruf vorhandener Fördermittel zu erhöhen, und eine Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem, für die das Bundesfinanzministerium bis Anfang 2022 einen Vorschlag vorlegen soll. In einem Masterplan "Zirkuläre Wirtschaft" nach dem Vorbild des Masterplans "Ladeinfrastruktur" sollen Maßnahmen und Ressortzuständigkeiten zur Etablierung von Rahmenbedingungen für ein Kreislaufsystem festgelegt werden (Produktdesign, Mindeststandard für Haltbarkeit, Reparierfähigkeit, Sekundärrohstoffmärkte, Ressourceneffizienz etc.).

Quelle:
Newsletter des DIHK vom 07.06.2021