Ab Oktober tritt die erste Phase des CO2-Grenzausgleichs in Kraft

CBAM – was kommt auf die Unternehmen zu?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der
Europäischen Union hergestellt wurden. Dieser CO2-Grenzausgleichsmechanismus "CBAM", auf den sich die EU am 13. Dezember 2022 verständigt hat, ist aus Sicht der Wirtschaft nicht die beste Lösung, um europäische Unternehmen trotz der CO2-Abgabe wettbewerbsfähig zu halten. Der EU CO2-Grenzausgleich wird bereits am 01.10.2023 in Kraft treten und erfordert von den Unternehmen eine gründliche Vorbereitung.

Das aktuellste Papier der DIHK dazu finden Sie hier als Download.