Änderungen bei den Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022

Ab dem Berichtsmonat Januar 2022 sind sowohl bei Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik, also auch in Zollanmeldungen die neuen Arten des Geschäfts zu codieren. In der Intrahandelsstatistik ist bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierenden Ware ab dem Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden. Zusätzlich ist ebenfalls ab dem Berichtsmonat Januar 2022 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat anzugeben. Deren Einführung hat insbesondere zur Folge, dass Auskunftspflichtige verpflichtet sind, von Berichtsmonat Januar 2022 an ihre Intrastat-Versendungsmeldungen entsprechend zu differenzieren (Keine Zusammenfassung von Warensendungen mit unterschiedlichen Ursprungsländern beziehungsweise unterschiedlichen USt-ID-Nummern des Handelspartners).
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