Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten angenommen. Ziel ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Weitere Informationen