Unternehmen mit nachgewiesener Betroffenheit bei ihren Geschäften in den Ländern Ukraine, Russland oder Belarus in Bezug auf Umsatzrückgang, Produktionsausfällen, Anstieg der Energiekosten können über die KfW-DEG eine Förderung beantragen. Details zu den Rahmendaten sind in der Präsentation der KfW-DEG „Sonderprogramm UBR“ im download einsehbar.