Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union die Sanktionsmaßnahmen am 8. April 2022 erneut erweitert. Mit dem fünften Sanktionspaket sind neue güter- als auch personenbezogene Beschränkungen in Kraft getreten.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle