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Ausbildereignung
Zur Durchführung der Ausbildung benötigt der Ausbildungsbetrieb geeignetes Ausbildungspersonal. Neben der persönlichen und fachlichen Eignung muss der Ausbilder über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung verfügen, die er in einer Ausbilderprüfung nachweist.
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