Mitgliederbescheinigungen

Seit dem 1. Juni 2021 bietet die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg ihren Mitgliedern einen neuen Service an. Die Unternehmen können selbst eine Mitgliederbescheinigung zur Vorlage im Inland über die Internetseite der IHK erstellen. Dies ist möglich für Kleingewerbetreibende (Einzelunternehmen), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.

Zur Erstellung der Mitgliederbescheinigung verwenden Sie bitte folgenden Link: https://mitgliedsbescheinigung-bonn.gfi.ihk.de/start.