Eintragungspflicht für alle Gesellschaften im Transparenzregister beschlossen.

Achtung!! Alle Unternehmen und/oder Vereinigungen sind ab dem 1. August 2021 verpflichtet Meldung zum Transparenzregister zu machen. Es gelten Übergangsfristen.

 

Der Bundestag hat am 10.06.2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.