EU-Parlament fordert neue Regeln zur Umwelthaftung

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich am 19. Mai 2021 dafür ausgesprochen, die Haftung von Unternehmen für Umweltschäden zu erweitern. Konkret betroffen sind die Umwelthaftungsrichtlinie sowie die Richtlinie zu Umweltkriminalität.
Zur Überarbeitung der Richtlinien spricht das Parlament verschiedene Empfehlungen aus.

Diese umfassen und anderem “die Umwandlung der Umwelthaftungsrichtlinie in eine vollständig harmonisierte Regelung“, die einheitlichere Umsetzung in den Mitgliedstaaten, die Aufnahme neuer Tatbestände in die Umweltkriminalitätsrichtlinie, die Implementierung des Begriffs “Ökozid“ sowie ein mögliches System zur finanziellen Kompensation von Umweltauswirkungen.

Die EU-Kommission teilte gleichzeitig mit, die Richtlinie über Umweltkriminalität überarbeiten und die Umwelthaftungsrichtlinie zeitnah jedenfalls evaluieren zu wollen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.

Quelle:
Newsletter der DIHK vom 08.06.2021