NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper hat bekannt gegeben, dass die Finanzverwaltung von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen kommt und ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weit ausnutzt. Diese Maßnahmen erfolgen auf Grundlage eines Schreibens des BMF und eines gleichlautenden Ländererlasses. Beide Schreiben, die heute veröffentlicht wurden, finden Sie im Downloadbereich.
Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, das ebenfalls als Download beigefügt ist. Diese Anträge sind per Post an das zuständige Finanzamt oder über das elektronische Kontaktformular, das auf der Homepage des zuständigen Finanzamtes zur Verfügung steht, zu übermitteln.
Zudem können die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen auf Null gesetzt werden. Damit stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Unternehmen auf Antrag Mittel im Umfang von mehr als 4 Mrd. Euro sofort zur Verfügung. So wird für weite Teile der nordrhein-westfälischen Wirtschaft eine unmittelbare Liquiditätsverstärkung in Milliardenhöhe erreicht. Für die technische Umsetzung bei den betroffenen Unternehmen stellt die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen eine als Download beigefügte Hilfestellung bereit.
Das vereinfachte Antragsformular für Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie die Hilfestellung für die Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung sind auch unter www.finanzverwaltung.nrw.de sowie den Internetseiten der Finanzämter abrufbar.
Das Formular zur Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung stellt die Finanzverwaltung unter ELSTER zur Verfügung.