Änderungen bei der Potentialberatung NRW zum 01.04.2020
Mit Inkrafttreten der geänderten ESF-Richtlinie zum 01.04.2020 werden die folgenden wesentlichen Änderungen für die Potentialberatung NRW gültig:
- Von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind zukünftig als Zuwendungsempfangende Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte (kommunale Gebietskörperschaften) ausgeschlossen. Juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH, AG, e. G, e. V.), an denen Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände beteiligt sind, können einen Beratungsscheck erhalten.
- Die Mindestzahl von zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) als Fördervoraussetzung wird wieder eingeführt. Die Anzahl der Beschäftigten wird in Vollzeitäquivalenten ermittelt.
Weitere Informationen erhalten sie hier.
Quelle: GIB.NRW
Neues Formular seit dem 01.04.2020!
Hier finden Sie die neue Anlage zur Erklärung durchgeführter Beratungen.
Quelle: GIB.NRW