Transformationsberatung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat die Beratungsstellen darüber informiert, dass die Programme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31. Dezember 2023 auslaufen werden. Grund dafür ist, dass die Landesregierung ab dem Jahr 2024 den Programmen, die Menschen in Ausbildung und Arbeit unterstützen, insbesondere jungen Menschen im Übergang, Priorität einräumt. Dies habe zur Folge, dass einige bestehende ESF-geförderte Arbeitsmarktprogramme eingestellt oder gekürzt werden müssten.

 

Mit Neuausrichtung des Europäischen Sozialfonds (ESF) bis Ende 2027 rückt der Fokus auf eine grünere und digitalere Wirtschaft. Dem trägt das Land NRW Rechnung mit einer Schwester zur Potentialberatung, der sog. „Transformationsberatung“. Diese ist per 01.07.2022 bei der IHK Bonn Rhein-Sieg beantragbar.

Das Land möchte mit maximal 12 Tagen die Entwicklung klima- und umweltfreundlicher Konzepte für Betriebe fördern und Unternehmen so zukunftssicherer machen. Dazu zählen auch Aspekte strategischer Personalentwicklung und die Anpassung der Unternehmenskulturen im Sinne einer „Umweltkultur“. Eine Aufsplittung der 12 Tage auf mehrere Anträge ist im Rahmen der Programmphase zwar möglich. Die Entwicklung von Unternehmen hin zur einer „Green Economy“ wird in der Vielfältigkeit aus Geschäftsprozessen, Personalführung und kultureller Neuausrichtung aber als sehr komplex angesehen, so dass eine Beantragung „am Stück“ angeraten ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Transformationsberatung keine zweite Potentialberatung im Rahmen der 36 Monate Programmphase sein soll – und sein kann. Die Inhalte der Beratung im Sinne ökologischer Modernisierung von Produkten und Produktionsprozessen ist ausführlich darzustellen, ebenso die Beschäftigung mit Aspekten wie Ressourceneffizienz bzw. Emissionsreduktion. Im Rahmen der Personalentwicklung ist die Strategie zur Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter für diese Themen im Fokus. Anders als bei der Potentialberatung wird zum Abschluss der Beratung auch kein Handlungsplan, sondern eine Strategiedarstellung gefordert, sowie eine meilenstein-basierte Planung für den Aufbau der Team-Kompetenzen im Sinne einer „Green Economy“.

Eine sog. Neustartberatung (@3909) im Vorfeld einer Transformationsberatung ist möglich, sofern die Voraussetzung in Form einer sog. Massenentlassungs- anzeige gemäß @17 KSchG in den letzten 6 Monaten gegenüber der IHK als Beratungsstelle erfüllt wurde.

Die Förderkonditionen sind mit denen der Potentialberatung identisch, 40% der Tagesförderung, maximal 400 Euro.