BMWi startet Förderung der industriellen Bioökonomie

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das BMWi die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie. Ziel ist es, den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis zu unterstützen.

Die Bioökonomie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen basieren. Im Rahmen der neuen Richtlinie geförderte Projekte sollen demonstrieren, dass Produkte und Prozesse, die im Labormaßstab entwickelt wurden, auch in der industriellen Praxis bestehen und skalierbar sind. Gefördert werden zwei Module:

Modul A richtet sich an Start-ups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Gefördert wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie.

Modul B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Gefördert werden sollen vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Ein strategisches Ziel ist es dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage zu schaffen.

Erste Projektskizzen können zum 1. März 2021 eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie sowie eine FAQ-Liste erhalten Sie hier.

Quelle:
Newsletter des DIHK vom 21.01.2021