Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert

Einige pandemiebedingte Sonderregelungen laufen aus

Seit dem 1. Juli 2022 gelten nicht mehr alle pandemiebedingten Sonderregelungen für die Kurzarbeit. Das hat die Bundesregierung beschlossen und einige Erleichterung zur Jahresmitte auslaufen lassen. Weiter gültig bleibt unter anderem der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb betroffen sind. Die teilweise Verlängerung der Sonderregeln gilt bis zum 30. September.