Ausbildung gemäß dem Ausbildungsziel

Der Ausbildende muß dafür sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Er hat die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.

Über das Ausbildungsziel sowie die zeitliche und sachliche Gliederung erhält der Ausbildungsvertrag wie auch die Ausbildungsordnung Regelungen. Anhand dieser Unterlagen ist ein späterer Vergleich mit dem tatsächlichen Ausbildungsverlauf möglich.

Der Auszubildende muß an seiner Ausbildung aktiv mitwirken und sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.