Geprüfte/r IT-Projektleiter/-in (Certified IT Business Manager)

Englisch: Bachelor Professional of IT Business Management (CCI)1   
Französisch: Chef de projet informatique diplômé(e)(CCI) 2

Der Certified IT-Business Manager/in (IHK) ist als Fach- und Führungskraft in der Lage, Projekte selbstständig und eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Außerdem ist er in der Lage, sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse sowie auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie den technisch- organisatorischen Wandel zu meistern. Mitarbeiterführung ist ein weiterer wichtiger Baustein des Qualifikationsprofils.

Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.

Anmeldefristen:

Derzeit führen wir keine Prüfungen durch.
 

Bitte beachten Sie folgendes:

Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:

  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief)  bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht  (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem  Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
 

Zulassungsvoraussetzungen:                 

(1) Zur Prüfung der operativen Professionals ist zuzulassen, wer:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder

3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 8, 11, 14 oder 17 genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der „Vereinbarung über die Spezialistenprofile vom 14. Februar 2002“ (BAnz. Nr. 105a vom 12.Juni 2002) oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.

(3) Abweichend vom Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
 

Prüfungsfächer:            

Mitarbeiterführung und Personalmanagement
2 Situationsaufgaben

Profilspezifische IT-Fachaufgaben
2 IT-Fachaufgaben +
1 IT-Fachaufgabe (englisch)

Betriebliche IT-Prozesse
Dokumentation
Präsentation und Fachgespräch

Bestehensregelung:            

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden.
 

Prüfungsgebühr:            

Mitarbeiterführung und Personalmanagement
€ 334,-
Stornierungsgebühr– Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung €180,-
Teilwiederholung schriftl. Prüfung €157,-
Wiederholung Praktische Demonstration € 101,-

Profilspezifische IT-Fachaufgaben
€ 235,-
Stornierungsgebühr– Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung €180,-
Teilwiederholung € 157,-

Betriebliche IT-Prozesse
€ 329,-
Stornierungsgebühr Teil 3 – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 26,00 €

 

Wiederholungsprüfung:            

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zwei Mal wiederholt werden. Der Antrag auf Wiederholung der Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zu stellen.
 

Vorbereitung:            

Vorbereitungslehrgänge bietet unsere Weiterbildungsgesellschaft unter
http://www.ihk-die-weiterbildung.de an.
Weitere Anbieter, die der IHK bekannt sind, finden Sie unter
https://wis.ihk.de/

Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). www.dihk.de
 

Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.

Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.



Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
 

Rechtsgrundlage:            

Verordnung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3. Mai 2002, zuletzt geändert am 23. Juli 2010

Letzte Bearbeitung:

13.03.2024

 

1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.


2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.

"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."