April 2022
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 21543 13.04.2022 RAVARA GmbH, Siemensstraße 2-50, 53121 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
April 2022
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 20920 14.04.2022 EE.ko GmbH, Hausdorffstraße 63, 53129 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
April 2022
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 22195 21.04.2022 B&H Complex GmbH, Paulusplatz 8, 53119 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
April 2022
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 13751 21.04.2022 HM Naturstein GmbH, Allerstr. 51, 53332 Bornheim. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
April 2022
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 21045 25.04.2022 Biobserve GmbH, Wilhelmstraße 23 A, 53111 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.