Warenursprung und Präferenzen

Im Außenhandel wird häufig vom "Ursprung" einer Ware gesprochen, hier kann es aber rasch zu Verwechslungen kommen. Es wird zwischen drei Arten unterschieden. Sollte ein Ursprungsnachweis benötigt werden, entscheidet der Zweck darüber, welche Art des Ursprungs und des Nachweises gebraucht wird. Im Folgenden werden die drei Arten des "Ursprungs" erläutert:

Der nicht präferenzielle Ursprung wird auch handelspolitischer Ursprung (engl. Certificate of Origin) genannt. Er bescheinigt das Herkunfts- /Produktionsland der Waren und kann auf Grund staatlicher Vorgaben oder Kundenwunsch benötigt werden. Die IHK stellt dazu bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Ursprungszeugnis aus.

Der Präferenzursprung auch präferenzieller Ursprung genannt, basiert auf staatlichen Abkommen und ermöglicht es, Zollreduktionen in Anspruch zu nehmen. Mitunter sind zum Nachweis der Berechtigung und der Beantragung beim Zoll aufwendige Unterlagen zu erstellen, auf deren Basis die Vergünstigungen gewährt werden können.

Die Warenmarkierung "Made in..." richtet sich vorrangig an Endverbraucher und soll vor irreleitenden Herkunftsangaben schützen. Die Angabe wird von Unternehmen eigenverantwortlich erstellt, in Zweifelsfällen entscheiden Gerichte über die Rechtmäßigkeit.