Der „vorübergehende Schutz“ für ukrainische Geflüchtete gilt seit einem Jahr

UKRAINISCHE GEFLÜCHTETE: INTEGRATION IN JOB & AUSBILDUNG

Am 4. März 2022 hat der Rat der Europäischen Union den Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine in Kraft gesetzt und damit einen Schutzstatus in allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt. Die EU-Schutzgewährungs-Richtlinie wird im deutschen Recht als „vorübergehender Schutz“ nach § 24 Aufenthaltsgesetz umgesetzt: Ukrainerinnen
und Ukrainer konnten sofort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen und erhalten einen Schutz für ein Jahr, der auf bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Dadurch haben sie sofort Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie zu Sprachkursen, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. Für Betriebe stellt der Schutzstatus sicher, dass sie Geflüchtete aus der Ukraine rechtssicher und unbürokratisch einstellen können.