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Aktuelles
Unter "Aktuelles" informieren wir Sie über Gesetzesvorhaben, neue gesetzliche Regelungen und Veranstaltungen der IHK Bonn Rhein-Sieg aus dem Bereich Recht:
FAQ-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen zur Aktivrente veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft hatte die DIHK mit Eingabe vom 21.12.2025 Praxisfragen bezüglich des Geltungsbereiches und der Voraussetzungen, der Lohnabrechnung, der Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen, der Sozialversicherung sowie des Arbeitsrechts an das BMF gerichtet.
Auf folgende Antworten der FAQs weisen wir Sie besonders hin:
- Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
- Bei Midijob kann die Aktivrente angewendet werden.
- Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Arbeitgeber eine Prüfung der Rentenstatus-Unterlagen vornehmen müssen. Bei Steuerklasse VI muss der Arbeitnehmer bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtig wird.
- Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, diese bleibt unverändert bestehen.
Bitte beachten Sie die hinsichtlich der Bindungswirkung von FAQs die einleitenden Hinweise auf der Webseite des BMF: "Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten." vgl. hierzu auch das BFH-Urteil vom 30. Juli 2025, XR 7/23, Rz. 42 ff. zur Rechtswirkung von FAQs.
Quelle: DIHK
Jecke Zeiten, klare Regeln: Arbeitsrechtliche Leitplanken für Arbeitgeber an Karneval
Karneval und GEMA
Was Sie bei Ihrer Karnevalsveranstaltung im Hinblick auf die GEMA beachten müssen.
Verjährungsfristen zum Jahresende
Neue Pflichten für Medizinprodukte-Betreiber, insbesondere Sanitätshäuser
Seit dem 20. Februar 2025 gilt die neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Nach § 3 Abs. 3 sind Dritte, die auf Veranlassung eines Versorgenden (z. B. Krankenkasse) Medizinprodukte bereitstellen und Eigentümer bleiben, verpflichtet, Betreiberpflichten zu übernehmen.
Dies betrifft insbesondere Sanitätshäuser, die Produkte zur Nutzung überlassen, ohne dass diese in das Eigentum der Patientinnen oder Patienten übergehen.
Wesentliche Betreiberpflichten sind z.B.:
- Wartung und Instandhaltung
- Sicherheits- und messtechnische Kontrollen
- Führen eines Medizinproduktebuchs und Bestandsverzeichnisses
- Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
- Sicherstellung der Qualifikation des Personals
Die zuständigen Behörden werden die Einhaltung dieser Pflichten ab dem kommenden Jahr verstärkt kontrollieren.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen ab Juni Pflicht
Ab 28. Juni 2025 müssen Unternehmen digitale Barrierefreiheit sicherstellen.
Unternehmen müssen für „KI-Kompetenz“ ihrer Beschäftigten sorgen
Das neue Bürokratieentlastungs-Gesetz IV – Was Unternehmen wissen müssen
NSI2-Richtlinie: Neue Anforderungen für Unternehmen
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security) ist eine europäische Regelung, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für viele Unternehmen in Europa festlegt. Mehr...
Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts bei Instagram und Co.
Wann müssen Influencer Werbung als solche kennzeichnen? - Antworten auf diese Frage finden Sie in dem von der Wettbewerbszentreale veröffentlichten Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts bei Instragram und Co. .
Warnung bei Aufforderung zu Handelsregisterkorrekturen durch die "IHK".
Zurzeit kursieren vermeintliche E-Mails der „IHK“ mit der Aufforderung zur Korrektur der Handelsregisterangaben.
Dabei handelt es sich um Phishing-Mails, d.h. Betrugsmaschen zur Erlangung sensibler geschäftlicher und persönlicher Daten. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Daten preis, weder via E-Mail noch in einer per Link mitversendeten Eingabemaske.
Das Handelsregister wird bei einzelnen Amtsgerichten geführt, nicht bei den Industrie- und Handelskammern.
Betrugsmaschen jeder Art erkennen Sie z.B. an ungewöhnlich kurzen Fristen, nicht offiziell wirkenden E-Mail-Adressen oder unprofessioneller Sprache.
Das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt das Telemediengesetz
Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch für Unternehmensgrößen ab 17. April 2024 in Kraft
Wachtstumschancengesetz in Kraft
Warnung! Neue Masche zum Datenklau
Neue Welle von Phishing-Mails unter missbräuchlicher Ausnutzung der IHK-Organisation.
Infos unter Warnung: Neue Masche zum Datenklau (dihk.de)
Warnmeldung des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
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