Aktuelles

Unter "Aktuelles" informieren wir Sie über Gesetzesvorhaben, neue gesetzliche Regelungen und Veranstaltungen der IHK Bonn Rhein-Sieg aus dem Bereich Recht:

 

Rechtstipps zu Weihnachten

 

Verjährungsfristen zum Jahresende

 

Neue Pflichten für Medizinprodukte-Betreiber, insbesondere Sanitätshäuser

Seit dem 20. Februar 2025 gilt die neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Nach § 3 Abs. 3 sind Dritte, die auf Veranlassung eines Versorgenden (z. B. Krankenkasse) Medizinprodukte bereitstellen und Eigentümer bleiben, verpflichtet, Betreiberpflichten zu übernehmen.
Dies betrifft insbesondere Sanitätshäuser, die Produkte zur Nutzung überlassen, ohne dass diese in das Eigentum der Patientinnen oder Patienten übergehen.
Wesentliche Betreiberpflichten sind z.B.:

  • Wartung und Instandhaltung
  • Sicherheits- und messtechnische Kontrollen
  • Führen eines Medizinproduktebuchs und Bestandsverzeichnisses
  • Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Sicherstellung der Qualifikation des Personals
     

Die zuständigen Behörden werden die Einhaltung dieser Pflichten ab dem kommenden Jahr verstärkt kontrollieren.

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen ab Juni Pflicht
Ab 28. Juni 2025 müssen Unternehmen digitale Barrierefreiheit sicherstellen.

 

Unternehmen müssen für „KI-Kompetenz“ ihrer Beschäftigten sorgen 

 

Das neue Bürokratieentlastungs-Gesetz IV – Was Unternehmen wissen müssen

 

NSI2-Richtlinie: Neue Anforderungen für Unternehmen

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security) ist eine europäische Regelung, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für viele Unternehmen in Europa festlegt. Mehr...

Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts bei Instagram und Co.

Wann müssen Influencer Werbung als solche kennzeichnen? - Antworten auf diese Frage finden Sie in dem von der Wettbewerbszentreale veröffentlichten Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts bei Instragram und Co. .

 

Warnung bei Aufforderung zu Handelsregisterkorrekturen durch die "IHK".
Zurzeit kursieren vermeintliche E-Mails der „IHK“ mit der Aufforderung zur Korrektur der Handelsregisterangaben. 
Dabei handelt es sich um Phishing-Mails, d.h. Betrugsmaschen zur Erlangung sensibler geschäftlicher und persönlicher Daten. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Daten preis, weder via E-Mail noch in einer per Link mitversendeten Eingabemaske.
Das Handelsregister wird bei einzelnen Amtsgerichten geführt, nicht bei den Industrie- und Handelskammern.
Betrugsmaschen jeder Art erkennen Sie z.B. an ungewöhnlich kurzen Fristen, nicht offiziell wirkenden E-Mail-Adressen oder unprofessioneller Sprache.
 

Das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt das Telemediengesetz

Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch für Unternehmensgrößen ab 17. April 2024 in Kraft

Wachtstumschancengesetz in Kraft

Warnung! Neue Masche zum Datenklau

Neue Welle von Phishing-Mails unter missbräuchlicher Ausnutzung der IHK-Organisation.
Infos unter Warnung: Neue Masche zum Datenklau (dihk.de)

Warnmeldung des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V.