Aktuelles

Unter "Aktuelles" informieren wir Sie über Gesetzesvorhaben, neue gesetzliche Regelungen und Veranstaltungen der IHK Bonn Rhein-Sieg aus dem Bereich Recht:

 

Checkliste Widerrufsbutton

Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden, müssen Unternehmen ab dem 19.06.2026 sicherstellen, dass Verbraucher dort über einen Widerrufsbutton eine Widerrufserklärung abgeben können (§ 356a BGB). Die neue Regelung gilt für Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, die mit Verbrauchern über Websites oder Apps geschlossen werden. Am bisherigen 14-tägigen Widerrufsrecht ändert sich nichts. 
Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons gilt unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform für alle Unternehmen, soweit kein reines B2B-Geschäft vorliegt und sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht für den Verbraucher besteht. Dies betrifft auch Händler auf Online-Marktplätzen und Plattformen. Für die technische Umsetzung ist dort jedoch der jeweilige Betreiber verantwortlich, weil die Händler darauf keinen Einfluss haben.  
Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 

Neue Informationspflichten für Händler

Garantien und Gewährleistung - FAQ zu der EmpCo RL

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die IHK Düsseldorf informiert in Kooperation mit der IHK Mittlerer Niederrhein und der Niederrheinischen IHK in ihrem Webinar zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 

Donnerstag, den 28. Mai 2026 von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr 

über die richtige Einordnung der gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit und zur technischen sowie organisatorischen Umsetzung.

Mitgliedsunternehmen der IHK Bonn / Rhein-Sieg sind herzlich eingeladen, teilzunehmen und sich zu informieren.

Der Referent, Matthias Wirz, Geschäftsführer der DGfB (Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH) wird im Rahmen der Veranstaltung einen verständlichen und praxisnahen Überblick über die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit vermitteln und zeigen, welche Schritte notwendig sind, um Webseiten rechtskonform und nutzerfreundlich zu gestalten.
Das Webinar richtet sich an Geschäftsführer*innen, Marketing- und IT-Verantwortliche sowie Web-Administratoren aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Anmeldung bitte unter folgendem Link: 
Webinar zur digitalen Barrierefreiheit: Rechtliche Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) kennen und rechtskonform umsetzen - IHK Düsseldorf

 

Bundestariftreuegesetz

 

Ankündigung: § 34k GewO - Der neue Darlehensvermittler

 

Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden zur KI-Kennzeichnung

Künstliche Intelligenz ist längst im Marketing angekommen – Bilder und Texte lassen sich heute schnell und unkompliziert erzeugen. Doch welche Regeln gelten, wenn Unternehmen KI Inhalte in ihrer Werbung nutzen?

Vor dem vollständigen Inkrafttreten der EU KI Verordnung am 2. August 2026 hat die Wettbewerbszentrale einen kostenfreien Leitfaden veröffentlicht. Er zeigt, worauf Unternehmen bei KI generierten Werbeinhalten achten müssen.

Wichtigste Neuerung:
KI erzeugte Bilder, die echten Personen oder Objekten ähnlich wirken, müssen künftig als KI-generiert gekennzeichnet werden. Die Verordnung spricht in diesen Fällen von „Deepfakes“. Da der Begriff der „Ähnlichkeit“ noch nicht abschließend definiert ist, empfiehlt die Wettbewerbszentrale derzeit eine vorsichtige Praxis: Im Zweifel lieber kennzeichnen.

Welche Inhalte als „echt“ wahrgenommen werden könnten, hängt stark von der Zielgruppe und der Nutzungssituation ab – hier wird die Rechtsprechung weitere Orientierung geben.

  • Der neue Leitfaden bietet praxisnahe Beispiele zu:
    Kennzeichnung von Deepfakes
  • Vermeidung irreführenden „AI Washings“
  • Anforderungen an Chatbot Hinweise

Das PDF finden Sie auf den Seiten der Wettbewerbszentrale.

 

Neue EU-Vorgaben zur Vernichtung unverkaufter Waren

Die EU konkretisiert ihre Anforderungen zur Entsorgung unverkaufter Konsumgüter im Rahmen der Öko-Design Verordnung. Unternehmen müssen über die Vernichtung unverbrauchter Verbraucherprodukte berichten. Bestimmte Produktgruppen, insbesondere Textilien und Schuhe, dürfen zukünftig nicht mehr vernichtet werden. Die DIHK hat ein Merkblatt zur Öko-Design Verordnung erstellt, welches im Anhang zur Verfügung steht.