Geprüfte/r Handelsfachwirt/-in

Englisch: Bachelor Professional of Trade and Commerce (CCI)1
Französisch: Agent commercial(e) spécialisé(e) diplômé(e) (CCI)²

Die IHK-Weiterbildung zum/zur Gepr. Handelsfachwirt/in ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene im Handel. In vielen Unternehmen ist diese Aufstiegsweiterbildung ein fester Bestandteil der Personalentwicklung. Die Weiterbildung Gepr. Handelsfachwirt/in verfolgt das Ziel, den Teilnehmern fundiertes Fachwissen zu vermitteln, das sie befähigt, durch guten Mitarbeitereinsatz, Sortimentsbildung und Warenpräsentation den Verkauf zu fördern. Ferner versetzt der Lehrgang die Teilnemer in die Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen, zu beurteilen und die Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen.

Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.


Schriftliche Prüfungstermine (bundeseinheitlich):

Frühjahr: 21./22.03.2024 (mündl. Prüfungen sind für den 16. + 17. April 2024 vorgesehen)

Herbst: 25../26.09.2024 (mündl. Oktober/November 2024 - genaue Termine stehen noch nicht fest)

Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vor dem Termin.

Anmeldefristen:

31.12. und 30.06. eines jeden Jahres

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg prüft ausschließlich den Wahlqualifikationsschwerpunkt "Vertriebssteuerung und Einkauf". Andere Wahlqualifikationen können nicht bei uns gewählt werden.

Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:

  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief)  bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht  (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem  Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.


Zulassungsvoraussetzung:                 

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach
eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium
und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweist.

Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche
Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.

 

Prüfungsfächer:            

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche
Teilprüfung.
Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:

  • 1. Unternehmensführung und -steuerung,
  • 2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.

Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:

  • 1. Handelsmarketing,
  • 2. Beschaffung und Logistik,

sowie einen der Handlungsbereiche:

  • 3. Vertriebssteuerung,
  • 4. Handelslogistik,
  • 5. Einkauf oder
  • 6. Außenhandel.

Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.

Bestehensregelung:            

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
 

Prüfungsgebühr:            

Schriftliche Prüfung Teil 1 235,00 €
Schriftliche Prüfung Teil 2 233,00 €
Stornierungsgebühr– Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung je Prüfungsteil 180,00 €
Mündliche Prüfung 101,00 €

Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührentarif.

Wiederholungsprüfung:            

Zweimal möglich
Anrechnung bestandener Prüfungsleistungen innerhalb von zwei Jahren
 

Vorbereitung:            

Vorbereitungslehrgänge bietet unsere Weiterbildungsgesellschaft unter
http://www.ihk-die-weiterbildung.de an.
Weitere Anbieter, die der IHK bekannt sind. finden Sie unter 
https://wis.ihk.de/

Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). www.dihk.de

Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.

Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.

 

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
 

Rechtsgrundlage:            

Verordnung vom 01.01.2015
Rahmenstoffplan, Stand Januar 2015

Letzte Bearbeitung:

03.05.2023

 

1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.


2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.

"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."