Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

Was ist die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist gesetzlich vorgeschrieben für Personen, die bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausüben möchten. Sie dient dem Nachweis, dass die Prüflinge über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse verfügen, um Sicherheitsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Die Prüfung ist erforderlich für Personen, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit      öffentlichem Publikumsverkehr (Citystreife)
  • Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive)
  • Einlasskontrollen in gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal der IHK Bonn/Rhein-Sieg:

Hier geht es zur Anmeldung (bitte klicken Sie in den Text).

Nach der Anmeldung erhalten Sie:

  • einen Gebührenbescheid (zahlbar innerhalb von 14 Tagen) - eine Teilnahme ist nur bei fristgerechter Zahlung möglich.
  • eine schriftliche Einladung ca. 14 Tage vor der Prüfung

Prüfungstermine 2026:

  • Schriftliche Prüfung / Mündliche Prüfung
  • 15. Januar / 21. Januar (AUSGEBUCHT)
  • 19. Februar / 25. Februar (AUSGEBUCHT)
  • 12 März / 18. März
  • 16. April / 22. April
  • 04. Mai / 12. Mai
  • 25. Juni / 01. Juli
  • 16. Juli / 22. Juli
  • 10. September / 16. September
  • 24. September / 30. September
  • 08. Oktober / 14. Oktober
  • 10. November / 18. November
  • 30. Noveber / 09. Dezember

Prüfungsgebühren

224,- Prüfungsgebühr

191,- Wiederholungsprüfung

(jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen), eine Teilnahme ist nur bei fristgerechter Zahlung möglich

Rücktritt

Nach erfolgter Online-Anmeldung ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich, 

die Stornogebühr beträgt 149 Euro, für Wiederholer 118 €. 

Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich, per E-Mail, mit.

Informationen zur Prüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen:

- Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice, ca. 120 Minuten)

- Mündliche Prüfung (Einzelprüfung, ca. 15 Minuten)

Die schriftliche Prüfung muss bestanden werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfungssprache ist Deutsch (mindestens Niveau B1 erforderlich).

Inhalte der Sachkundeprüfung

Die Prüfung umfasst folgende Themenbereiche:

- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

- Gewerberecht

- Datenschutzrecht

- Straf- und Verfahrensrecht

- Bürgerliches Recht

- Umgang mit Verteidigungswaffen

- Umgang mit Menschen (Deeskalation, interkulturelle Kompetenz)

- Grundzüge der Sicherheitstechnik

- Unfallverhütungsvorschriften

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet keine eigenen Vorbereitungskurse an. Interessierte können sich bei privaten Bildungsträgern oder über Online-Angebote auf die Prüfung vorbereiten.

Letzte Änderung: 17.11.2025