- Mariska Peters-Naini
- 0228 2284-200
- M.Peters-Naini@bonn.ihk.de
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Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist gesetzlich vorgeschrieben für Personen, die bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausüben möchten. Sie dient dem Nachweis, dass die Prüflinge über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse verfügen, um Sicherheitsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Die Prüfung ist erforderlich für Personen, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal der IHK Bonn/Rhein-Sieg:
⇢ Hier geht es zur Anmeldung (bitte klicken Sie in den Text).
Nach der Anmeldung erhalten Sie:
224,- Prüfungsgebühr
191,- Wiederholungsprüfung
(jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen), eine Teilnahme ist nur bei fristgerechter Zahlung möglich
Nach erfolgter Online-Anmeldung ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich,
die Stornogebühr beträgt 149 Euro, für Wiederholer 118 €.
Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich, per E-Mail, mit.
Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen:
- Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice, ca. 120 Minuten)
- Mündliche Prüfung (Einzelprüfung, ca. 15 Minuten)
Die schriftliche Prüfung muss bestanden werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfungssprache ist Deutsch (mindestens Niveau B1 erforderlich).
Die Prüfung umfasst folgende Themenbereiche:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Straf- und Verfahrensrecht
- Bürgerliches Recht
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Umgang mit Menschen (Deeskalation, interkulturelle Kompetenz)
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Unfallverhütungsvorschriften
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet keine eigenen Vorbereitungskurse an. Interessierte können sich bei privaten Bildungsträgern oder über Online-Angebote auf die Prüfung vorbereiten.
Letzte Änderung: 17.11.2025