Registrierkassen: Nichtaufgriffsregelung bis 30. September 2020 beschlossen

Das Bundesministerium der Finanzen hat die auf der Bund-Länder-Referatsleitersitzung am 26.09.2019 beschlossene Nichtbeanstandungsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) auf seiner Website veröffentlicht.

Bund und Länderfinanzverwaltungen haben Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen mit dem sog. Kassengesetz verpflichtet, diese ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Da zurzeit noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich sind und voraussichtlich erst Ende Oktober 2019 die ersten – vorläufig zertifizierten – tSEs verfügbar sein werden, ist absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung Kassen in Deutschland bis zum Stichtag 1. Januar 2020 nicht möglich ist. Mit Blick auf die mangelnde Verfügbarkeit von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen hat das BMF nun bei elektronischen Kassen(systemen) eine Nichtaufgriffsregelung mit Geltung bis zum 30. September 2020 in Gang gesetzt.

Quelle: DIHK, Berlin