Unterstützung für Ukrainer:innen in Deutschland und Ukraine

Durch den Krieg in der Ukraine wird Hilfe in vielen Dimensionen benötigt. Nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Sachspenden oder die Vermittlung von Wohnraum, wenn die Geflüchteten in Deutschland ankommen.
Unter den nachfolgenden Beiträgen werden beispielhaft einige Ansatzpunkte gezeigt, wie und wo Unterstützungsleistungen gegeben werden können.


Unterstützungsaufrufe der Kommunen

Viele Kommunen der Region Bonn/Rhein-Sieg stellen auf Ihren Webseiten differenzierte Möglichkeiten der Unterstützung vor, wie am Beispiel der Stadt Bonn verdeutlicht wird: https://www.bonn.de/ukrainische-gefluechtete 

Merkblatt: Hilfslieferungen in die Ukraine

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und zahlreicher Bemühungen um Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung setzt das BAFA für entsprechende Vorgänge ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren um. Merkblatt des BAFA zu Hilfslieferungen.

Hilfe für die Ukraine: Unternehmen packen an

Die Welle der Hilfsbereitschaft für die Ukraine ist überwältigend - auch unter Unternehmerinnen und Unternehmern: Sie organisieren Transporte für die flüchtenden Kriegsopfer aus der Ukraine oder stellen Unterkünfte für Geflüchtete zur Verfügung. Sie sammeln Geld- und Sachspenden und bringen Verbandsmaterial zu den Verwundeten. Sie spenden und bringen Lebensmittel, Drogerieartikel in das gebeutelte Land und Babynahrung zu den Kleinsten. Sie ermöglichen kostenlose Telefonate oder stellen Mitarbeiter mit ukrainischer Familie frei, die ihren Verwandten helfen wollen. Der DIHK stellt auf ihrer Homepage Unternehmerinnen und Unternehmer vor, die sich mit großem persönlichen Engagement für die Menschen in der Ukraine einsetzen. 

 

Informationen zum Thema Gründen in Deutschland

"Business Plan Workbook"

Broschüre: "Glossar zur Gründungsunterstützung und Einfache Sprache"

 

 

Aufhebung des Sonn- und Feiertagsverbots für Hilfstransporte in die Ukraine:

Ausnahme gemäß § 46 Absatz 2 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für  Transporte zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem Krieg in der  Ukraine.

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine erfolgen derzeit Transporte zur Unterstützung und Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung. Zusätzlich erfordert die Situation auch Beförderungen im Auftrag der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung durch private Transportunternehmen. Zur Unterstützung dieser Transporte und zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung wird für das Land Nordrhein-Westfalen hiermit eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen, in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung.  Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort bis einschließlich zum 26. Juni 2022. 
Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen  

 

Besondere Bedarfe im Energiesektor:

Der ukrainische Vize-Energieminister Yaroslav Demchenkov ist an das Bundeswirtschaftsministerium herangetreten und bat um Unterstützung bei der Lieferung von Energieträgern (Steinkohle, Benzin, Diesel) sowie verschiedener technischer Güter, die für die Wartung und den Weiterbetrieb der Energieversorgung in der Ukraine erforderlich sind. Weitere Infos bei den Ansprechpartnerinnen Dr. Yulia Rybak (für das ukrainische Energieministerium) und Anne-Kathrin Winter (im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums).