Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/-in

Englisch: Master Professional of Technical Management (CCI)1   
Französisch: Economiste gestionnaire technique (CCI)2

Geprüfte Technische Betriebswirte haben die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.

Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.


Schriftliche Prüfungstermine (bundeseinheitlich):

Frühjahr Teil 1: 06./07.03.2024
Frühjahr Teil 2: 13./14.03.2024

Herbst Teil 1: 10./11.10.2024
Herbst Teil 2: 16./17.10.2024

Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vor dem Termin.

Anmeldefrist:            

30.06 / 30.11. eines jeden Jahres

Bitte beachten Sie Folgendes:

Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief)  bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht  (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem  Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
 

Zulassungsvoraussetzungen:                 

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker
oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK)
oder

3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.

Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Technischen Betriebswirts/einer Geprüften Technischen Betriebswirtin nach § 1 dienlich sind.

Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Prüfungsfächer:            

1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre,
Rechnungswesen,
Finanzierung und Investition,
Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft.

2. Management und Führung
Organisation und Unternehmensführung,
Personalmanagement,
Informations- und Kommunikationstechniken.

3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
(Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch)

Prüfungsgebühr:            

Teil 1 357,00 €
Teil 2 357,00 €
Wiederholung mündliche Prüfung Teil 2 101,00 €
Teilwiederholung schriftl. Prüfung Teil 1 oder 2 235,00 €
Stornierungsgebühr – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung je Prüfungsteil 1 und 2 196,00 €
Teil 3 228,00 €
Wiederholung mündliche Prüfung Teil 3 101,00 €
Stornierungsgebühr Teil 3 – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 26,00 €

Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührentarif.

Vorbereitung:            

Vorbereitungslehrgänge bietet unsere Weiterbildungsgesellschaft unter
http://www.ihk-die-weiterbildung.de an.
Weitere Anbieter, die der IHK bekannt sind. finden Sie unter
https://wis.ihk.de/

Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). www.dihk.de
 

Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.

Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

 

Rechtsgrundlage:            

Rchtsverordnung vom 22. November 2004

Letzte Bearbeitung:

03.05.2023

 

1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.


2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.

"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."