Nach fast 6 Monaten hat das MHKBD die Novelle der Förderrichtlinie zu den Aufbauprogrammen offiziell auf den Weg gebracht. Der Zeitraum für die Antragsfrist ist nun offiziell mit RLP einheitlich auf den 30.06.2025 festgesetzt.
(Stand: Dezember 2023)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail gerne zur Seite: HotlineFluthilfe(at)bonn.ihk.de

Hier geht es zu den Antragsformularen.

 

Aufbauhilfe 2021 für Unternehmen

Die Rechtsverordnung sieht eine umfangreiche Entschädigung der im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser entstandenen Schäden vor. Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen. Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der freien Berufe
  • Selbstständige
  • private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur
  • Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), soweit diese nicht durch andere Förderbereiche dieser Richtlinie abgedeckt werden. (Quelle NRW.Bank)

Was wird gefördert?

Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen entstanden sind. Es werden Billigkeitsleistungen insbesondere für folgende Schäden und Kosten gewährt:

  • Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten
  • Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor dem Schadensereignis
  • Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis
  • Kosten für Gutachtenerstellung (Quelle NRW.Bank)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021.
  • Sie weisen die Kosten durch Gutachten von einer oder von einem von einer nationalen Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen nach.
  • Die Billigkeitsleistung darf nicht zu einer Überkompensation führen. (Quelle NRW.Bank)

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Billigkeitsleistung
  • Förderumfang:
    • Sachschaden bzw. Einkommenseinbußen: bis zu 80%, in Härtefällen bis zu 100%
    • Gutachtenkosten:100%
  • Bagatellgrenze: 5.000 € je Betriebsstätte (Quelle NRW.Bank)

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Zur Erstberatung vor Antragstellung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft, bzw. an Ihre örtliche IHK, wenn Ihr Unternehmen keiner Kammer oder berufsständischen Körperschaft angehört. Hier wird Ihnen das Verfahren erläutert und Sie erhalten Informationen über das Gutachterverfahren.

Sobald Sie alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, erfolgt bei Unternehmen, die einer Kammer bzw. berufsständische Körperschaft angehören, eine Prüfung der Unterlagen durch die Kammer bzw. Körperschaft, die ein Votum zum Antrag abgibt. Gehört Ihr Unternehmen keiner Kammer bzw. berufsständische Körperschaft an, benötigen Sie kein Votum.

Anschließend stellen Sie den Antrag elektronisch über das Antragsportal unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen-antrag

Falls die elektronische Antragstellung über den gewählten Browser nicht funktioniert, versuchen Sie bitte zunächst einen anderen Browser aus oder schicken den vollständigen Antrag auch mit der Post an die NRW.BANK, Förderprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster.

Ansprechpartner bei den Kammern und berufsständischen Körperschaften finden Sie hier.

Nähere detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier
(Quelle NRW.Bank)

 

Weitere Informationen vom Land NRW finden Sie hier.

Sachverständige:
Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis können Sie Experten in ihrer jeweiligen Region finden. Eine Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Sachgebiete "Schäden an Gebäuden" und "Bewertung und Schäden von Innenräumen" finden Sie hier.

Weitere Links und Ansprechpartner der weiteren Kammern:
Handwerkskammer zu Köln Link
Hotline: 0221 2022-346 oder per E-Mail:betriebsberatung@hwk-koeln.de

Bundesverband der Freien Berufe e.V. Link

Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen"
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.

 

 

Hochwasserkatastrophe - weitere Unterstützungen für Unternehmen

Liquidität:
Soforthilfe der regionalen und überregionalen Kreditinstitute
Link Bürgschaftsbank NRW
Link NRW.Bank
Link KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)