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- Alicia Balzar
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und ersetzt die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Ziel der CSRD ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, um Investoren und anderen Interessengruppen fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Die Anwendung der CSRD erfolgt in drei Stufen:
Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Mio. Euro, mindestens 250 Beschäftigte.
Betriebe sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, damit sie über die notwendigen Systeme und Prozesse verfügen, um die erforderlichen Daten zu erfassen und zu berichten.
Fin.Connect.NRW, das Kompetenzzentrum für die Transformationsfinanzierung in NRW stellt weiterführende Informationen, Webinare und Leitfäden zur Verfügung.
Link zur Webinaraufzeichnung (YouTube): Nachhaltigkeitstransformation: rechtliche Vorgaben und Umsetzungsmöglichkeiten
Link zur Webinaraufzeichnung (YouTube): Sustainable Finance | Finanzierung und Berichtspflichten
Überblick Finanzierung und Berichtspflichten (Taxonomie und die geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD))

Die IHK für München und Oberbayern hat einen Leitfaden veröffentlicht: In 5 Schritten zum Erfolg: Nachhaltigkeitsberichtserstattung für KMUs der IHK München.