
- Michael Pieck
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Ab dem 01.01.2021 ist es auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22.11.2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln.
Die elektronische Übermittlungspflicht findet erstmalig für die folgenden Fragebögen zur steuerlichen Erfassung Anwendung:
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER (unter www.elster.de) zur Verfügung und dient u. a. der Erteilung einer Steuernummer.
In den folgenden Fällen gilt bis auf Weiteres noch keine Übermittlungsverpflichtung:
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW, Düsseldorf