Ausbildungskonsens NRW

Im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen, dem neben den Wirtschaftskammern und den Arbeitgeberverbänden der DGB, das Landesarbeitsamt mit den örtlichen Arbeitsämtern, die Gebietskörperschaften, die Berufskollegs u.a. angehören, ist vereinbart worden, jedem jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen, der ausbildungsfähig und ausbildungswillig ist, ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten.

Zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage wurden von den Konsenspartnern besondere Verfahren entwickelt. Neben diesem Ziel werden gleichzeitig wichtige Anstöße für die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Dualen Ausbildungssystems gegeben. Dazu gehören z.B. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung, zur Verbesserung der Qualifikation der Schulabgängerinnen und Schulabgänger, zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit Schule-Wirtschaft, der Differenzierung in der Ausbildung und der Ausbildung von Migrantinnen und Migranten.

Die Geschäftsstelle des Ausbildungskonsens vor Ort ist die Industrie und Handelskammer Bonn / Rhein - Sieg.