Schiedsgerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg

Manchmal lässt sich auch unter Kaufleuten ein Rechtsstreit nicht vermeiden und der Gang zu Gericht wird unumgänglich. Es muss allerdings nicht zwingend ein staatliches Gericht sein, das einen Streit zwischen Unternehmen entscheidet oder durch einen Vergleich beendet. Schiedsgerichtsverfahren sind nicht öffentlich. Die Parteien können selbst Richter benennen, die über die spezifischen juristischen Kenntnisse, Branchenerfahrung und eventuell Sprachkenntnisse verfügen.

Die IHK bietet mit dem Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer eine gemeinsame Stelle zur alternativen Konfliktlösung an, die die langjährigen Erfahrungen der einzelnen IHKs auf diesem Gebiet vereint. Vorteile ergeben sich besonders aus der schnellen Verfahrensdauer: Im Fast-Track-Schiedsverfahren ist das Verfahren unabhängig vom Streitwert schon nach 6 Monaten abgeschlossen. Das Verfahren kann vollständig digital über eine eigene Vergleichsmanagementplattform durchgeführt werden. Hoch flexibel sind die Verfahrensregelungen frei von den Parteien bestimmbar, unter anderem die Anzahl der Richter, die Sprache des Verfahrens oder auch die Durchführung des Verfahrens rein schriftlich, per Videokonferenz oder auch in Präsenz. Durch verbindliche Honorarkostentabellen ist auch die Höhe der Kosten transparent.

Da der Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer eine praxisgerechte Schiedsgerichtsordnung (Schiedsregeln) ausgearbeitet hat, die allen Wirtschaftszweigen überregional und branchenübergreifend zur Verfügung steht, beschränkt sich die Schiedsgerichtsordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg auf einige notwendige ergänzende Regelungen und eine Bezugnahme auf die Schiedsregeln des SGH. Die Schiedsregeln des SGH finden Sie auf Deutsch und Englisch auf der SGH-Homepage

Anhand einer Musterklausel kann die Schiedsgerichtsordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg wirksam in einem Vertrag vereinbart werden.