Messen

Messeauftritte sind wichtig für den Aufbau von Kontakten und neuen Absatzwegen. Aber sie sind auch mit erheblichen Kosten verbunden. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen, welche neue Kunden und Märkte beliefern wollen, stell dies vor große Herausforderungen. Allerdings können Förderprogramme auf Landes- als auch auf Bundesebene dabei helfen. Wir geben hier einen ersten Überblick und stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Messeförderung für „Young Innovators“ bis Ende 2028 verlängert

Messeförderung für junge innovative Unternehmen um an internationalen Leitmessen in Deutschland teilzunehmen. Die Messeförderung unterstützt junge innovative Unternehmen, die an internationalen Leitmessen in Deutschland teilnehmen. Das Programm „Young Innovators“ wurde im Januar 2023 bis Ende 2028 verlängert. Beim BAFA können bis zu 60 Prozent der Kosten für eine Messebeteiligung gefördert werden. https://www.bafa.de/miu

Förderung für Inlandsmessen möglich

Kleine und mittelständische Unternehmen können ab jetzt bei ihrer Teilnahme als Aussteller auf ausgewählten deutschen internationalen Messen in diesem Jahr finanzielle Unterstützung erhalten. Das Wirtschaftsministerium hat ein neues Förderprogramm aufgesetzt. So soll das Exportmarketing deutscher Unternehmen gezielt gefördert werden. Das Programm startet erstmals ab 2021 und wird auch 2023 (MESSELISTE 2023 hier) wieder laufen. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Messeförderung für „Young Innovators“: Die Messeförderung unterstützt junge innovative Unternehmen, die an internationalen Leitmessen in Deutschland teilnehmen.

Datenbank des AUMA

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) liefert eine umfangreiche Datenbank zu in- und ausländischen Messen sowie Informationen zu Messebeteiligungen und -förderung. Dabei kann eigenständig nach Land, Branche und Zeitraum selektiert werden. www.auma.de

Darüber hinaus liefern die kostenlosen Publikationen des AUMA Tipps für die Planung und Durchführung von Messebeteiligungen und Auslandsmessen.

Teil 1: Grundlagen (PDF)

Teil 2: Spezial Auslandsmessen (PDF)

Carnet ATA

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut oder Warenmustern ins Ausland erleichtert.

Genauere Infomationen hierzu sind unter der Rubrik IHK von A-Z zu finden:

Carnet A.T.A.

 

Förderung für gemeinsame Messeteilnahme

Unternehmen aus NRW können sich an Firmengemeinschaftsständen präsentieren. Diese Firmengemeinschaftsstände sind offizielle Messebeteiligungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Daneben sind Info-Service-Center Stände des Landes NRW auf Messeständen des Bundes.

Mit der Kleingruppenförderung richtet sich das gezielt an kleine und mittlere Unternehmen. Dabei müssen sich mindestens drei Unternehmen als Kleingruppe zusammenschließen, um auf einer Messe ihrer Wahl gemeinsam auszustellen.

NRW.International koordiniert auf Landesebene die geförderten Messeprogramme für Unternehmen: www.nrw-international.de


Gemeinschaftsstände junger innovativer Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermöglicht mit diesem Programm deutschen Firmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen.

Ziel des Programms: Die produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen von jungen innovativen Unternehmen sollen durch Messeteilnahmen vermarktet werden. Ein Informationsflyer für das Programm ist hier abrufbar.