Sanktionen

Aufgrund des Einmarschs der Russischen Föderation in die Ukraine werden aktuell vielfältige Embargomaßnahmen vorbereitet. Diese betreffen in Teilen auch Belarus. Unternehmen sind im Rahmen der Exportkontrolle verpflichtet, tagesaktuell die gültigen Vorschriften zu berücksichtigen. Diese können auf der Webseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingesehen werden. Weiterhin ist es notwendig, in der Finanzsanktionsliste (FiSaLis) nach potentiellen  Eintragungen der Geschäftspartner, deren Unternehmen und weiteren mit den Geschäften befassten Firmen (Speditionen, Banken)  zu suchen.

GTAI (Germany Trade & Invest) informiert über die umfangreichen Embargo Maßnahmen der EU, ausgewählter weitere Länder und der russischen Gegenmaßnahmen auf dieser Webseite.

Die deutsche Auslandshandelskammer ins Russland hat für Sie eine AHK-Krisenhotline eingerichtet. Das Team ist für Sie erreichbar von Montag bis Sonntag von 7 bis 23 Uhr Moskauer Zeit (deutsche Zeit 5 Uhr bis 21 Uhr). Unter +7 495 234 49 54 informieren wir Sie über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und alle anderen Fragen zur Ukraine-Krise.

Die EU hat ihre Guidance zur Sanktionsumsetzung erweitert und konsolidierte Fassungen zu den Russland- und Belarus Embargos zur Verfügung gestellt. 

Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg gibt weitere Informationen zur aktuellen Situation der Exportkontrolle und Einfuhrbeschränkungen.

 

Verstaatlichungen

Die Drohung Russlands, ausländische Unternehmen zu verstaatlichen, sollten sie Russland verlassen, nimmt konkretere Züge an: Das Wirtschaftsministerium sprach sich gestern dafür aus, die Firmen unter „äußere Kontrolle“ zu bringen, wenn sie zu 25% oder mehr in ausländischem Eigentum sind. Die Regel soll bei Eigentümern aus den „unfreundlichen Staaten“ greifen, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Laut einem Gesetzentwurf, den die Regierungspartei Einiges Russland ausgearbeitet hat, soll ein Gericht über die Einsetzung der äußeren Kontrolle befinden. Die ausländischen Eigentümer hätten dem Entwurf zufolge danach fünf Tage Zeit, die Tätigkeit des Unternehmens in Russland wiederaufzunehmen oder ihre Anteile zu verkaufen. Andernfalls werde für drei Monate eine Verwaltung eingesetzt, danach folge die Versteigerung. / Kommersant 1, 2 (RU)