Erlaubnispflichtige Gründungen

Für die Anmeldung bestimmter Gewerbe beim Gewerbeamt ist eine vorherige Erlaubnis erforderlich. Welche Gewerbe dies betrifft und wie das Verfahren in Ihrem speziellen Bereich abläuft, erfahren Sie unter den folgenden Verlinkungen.

Bewachungsgewerbe

Gastronomie

Finanzanlagenvermittler

Immobiliardarlehensvermitter

Versicherungsvermittler

Immobilienmakler (Stadt Bonn / Rhein-Sieg-Kreis)

Personenbeförderung

 

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