Erlaubnispflichtige Gründungen

Um spezielle Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden bedarf es einer Erlaubnis, die im Voraus erworben werden müssen. Welche dazu gehören und wie das Verfahren in Ihrem speziellen Bereich abläuft finden Sie unter den folgenden Verlinkungen.

Bewachungsgewerbe

Gastronomie

Finanzanlagenvermittler

Immobiliardarlehensvermitter

Versicherungsvermittler

Immobilienmakler (Stadt Bonn / Rhein-Sieg-Kreis)

Personenbeförderung

 

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