Der Weg zum Ausbildungsbetrieb

Der Betrieb muss alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln können, die zum jeweiligen Ausbildungsberuf gehören. Unternehmen, die allein nicht alle Facetten eines Berufsbildes abdecken, können in Kooperation oder im Ausbildungsverbund mit anderen Unternehmen dennoch ausbilden. Ihre IHK informiert Sie über Verbund- und Kooperationsmöglichkeiten. Die meisten Unternehmen dürfen ausbilden. Die Auswahl der Ausbildungsberufe orientiert sich an den Anforderungen der später zu besetzenden Stellen. Dabei ist zu prüfen, welcher Ausbildungsberuf diesen Anforderungen entspricht oder zumindest am nächsten kommt. Es gibt ca. 360 Berufsbilder von denen auf die IHK Bonn/Rhein-Sieg etwa 165 verschiedene Ausbildungsberufe kommen. Die Ausbildungsordnungen definieren dabei nur einen Rahmen. Der Ausbildungsbetrieb kann die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung weitgehend auf die Situation im Unternehmen abstimmen. Für jedes Unternehmen gibt es das passende, flexible Berufsprofil. Sprechen Sie mit Ihrer IHK. 
 

Wie beginnt man die Ausbildung?

Entscheiden Sie frühzeitig, wie viele Auszubildende und in welchen Berufen eingestellt werden sollen und können. Über Ausbildungsmöglichkeiten und Voraussetzungen, insbesondere bei neuen Berufen, informieren Sie die Ausbildungsberater(-innen) der IHK.
Melden Sie alle freien Plätze frühestmöglich der Bundesagentur für Arbeit. Sie erleichtern dadurch der Berufsberatung die Vermittlung geeigneter Bewerber, ohne Ihre Entscheidungsfreiheit im Einzelfall einzuschränken. Schalten Sie Anzeigen (siehe Vorlagen im Servicebereich) und nutzen Sie auch die Lehrstellenbörse der IHK.

Bleiben Sie für Bewerbungen offen. Ein zu früher Bewerbungsschluss bringt nur scheinbar mehr Sicherheit. Geben Sie auch „schwachen“ Bewerbern eine Chance. Im Nachhinein brachten oft die guten Mitarbeiter nicht die besten Zeugnisnoten mit. Außerdem bleiben ehemals schlechtere Bewerber dem Betrieb nach der Ausbildung zumeist länger erhalten, da sie eine Chance bekommen haben. Treffen Sie sofort nach dem Vorstellungsgespräch Ihre Auswahlentscheidung! Bei unnötiger Verzögerung der Einstellungszusagen besteht die Gefahr, dass Bewerber abspringen.
Veranlassen Sie wehrpflichtige Bewerber, ihren Einberufungstermin vorab zu klären! Die Kreiswehrersatzämter berücksichtigen im Rahmen ihrer Vorschriften Einberufungswünsche.

Reichen Sie die Ausbildungsverträge bitte unmittelbar nach Abschluss, auf jeden Fall vor Beginn der Ausbildung der IHK zur Eintragung ein. Melden Sie die Auszubildenden umgehend bei der zuständigen Berufsschule an, um die Planung zu erleichtern.