Einigungsstelle für die Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft

Die Industrie- und Handelskammern unterhalten gemäß § 15 des Gesetzes zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Einigungsstell zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten unter Kaufleuten.

Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, Wettbewerbsstreitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsgremium ist für die Behandlung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Nebengesetze) zuständig. Dies gilt stets bei Wettbewerbsverstößen, die den Geschäftsverkehr mit dem Endverbraucher betreffen. Bei sonstigen Wettbewerbsstreitigkeiten unter gewerblichen Personen werden die Einigungsstellen tätig, sofern der Gegner zustimmt. Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn der Antragsteller im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung oder Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat oder die in Streit befindliche Handlung dort begangen ist.

Am runden Tisch wird mit einem Juristen als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Beisitzern aus der Wirtschaft die Sach- und Rechtslage mit Antragsteller und Antragsgegner ohne Anwaltszwang erörtert. Das Verfahren wird im Falle einer Einigung zwischen den Parteien mit einem Vergleich erfolgreich abgeschlossen. Einigen sich die Parteien nicht, stehen ihnen weiterhin alle Möglichkeiten des streitigen Verfahrens bei den Gerichten offen.

Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben.